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Der Abschluss des Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der vereinbarten gegenseitigen Verpflichtungen:
innerhalb 2 Wochen vor Buchungstermin.
Nimmt der Gast das bestellte Zimmer nicht in Anspruch, ist er rechtlich verpflichtet, den Preis für das bestellte und vom Gasthof bereitgehaltene Zimmer abzüglich der ersparten Aufwendungen zu bezahlen.
Berechnet werden
vom vertraglich gemäß Buchungsbestätigung (schriftlich, Fax oder Mail) vereinbarten Preis.
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